Angebote in meiner Praxis für Psychotherapie in Uettingen, im Landkreis Würzburg
Ich bin als approbierte Psychologische Psychotherapeutin im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern eingetragen. Ich arbeite in Gruppen und in Einzelgesprächen mit Versicherten aller Kassen, sowie mit Selbstzahlern.
Auf den folgenden Seiten informiere ich Sie über meine Angebote genauer.
Erstgespräch
Vor Beginn einer Psychotherapie (Gruppe oder Einzel) findet zunächst ein Gespräch in der psychotherapeutischen Sprechstunde statt. Das Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie einer ersten Problemdarstellung und Situationsbeschreibung. In der Sprechstunde werden wir gemeinsam prüfen, ob Sie eine Psychotherapie benötigen, welches Therapie-Verfahren für Sie persönlich am sinnvollsten erscheint und ob Sie gegebenenfalls auf einen freien Therapieplatz bei mir warten möchten, ich Sie also auf die Warteliste nehmen soll.
Bitte beachten Sie: Ein Sprechstunden-Termin bedeutet leider nicht, dass ich Ihnen danach einen Therapieplatz anbieten kann.
Falls Sie dringend einen Sprechstundentermin benötigen und die Termine in meiner Praxis zu weit in der Zukunft liegen können Sie sich an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung wenden.
Die Terminservicestelle ist erreichbar unter Tel: 116117 (bundesweit rund um die Uhr).
Grundsätzlich ist die Arztsuche über die Kassenärztliche Vereinigung auch hilfreich: https://dienste.kvb.de/arztsuche/app/einfacheSuche.htm
Probatorik und Kostenübernahme
Wenn ein Psychotherapieplatz (Gruppe oder Einzel) frei ist, folgen auf die Psychotherapeutische Sprechstunde 2 bis maximal 4 (Einzel-)Sitzungen (sogenannte probatorische Sitzungen). Sie dienen dem Kennenlernen, der Diagnostik und dem Herausfinden der geeigneten Behandlung und werden ebenfalls von der gesetzlichen Krankenkasse bei Vorlegen der Versichertenkarte übernommen (4 Probatorische Sitzungen).
Entscheiden Sie sich danach für eine Psychotherapie in meiner Praxis (Einzel oder Gruppe), stellen Sie einen Antrag bei ihrer Krankenkasse zur Übernahme der Kosten. Hierbei kann ich Sie selbstverständlich unterstützen. Danach kann die Psychotherapie beginnen.
Im Rahmen der Privatkrankenkassen erfolgt die Rechnungsstellung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte informieren Sie sich bei ihrer Krankenkasse über die jeweiligen Bestimmungen zur Kostenübernahme. Folgende Checkliste kann Ihnen dabei auch helfen: Checkliste_PKV.pdf